Suche

Allgemeine Mietbedingungen zur Anmietung von Anhängern

Allgemeine Mietbedingungen zur Anmietung von Anhängern

 
1. Mietpreis:

1Tag: (24h) z.B. von Diensttag 15:00 bis Mittwoch 15:00 Uhr

Wochenendtarif: von Freitag 14.00 bis Montag 12:00 Uhr

Es geltend die Preise der bei Anmietung des Anhängers jeweils gültigen Preisliste. Diese Preisliste ist in der jeweils gültigen Fassung in den Geschäftsräumen des Vermieters ausgehängt bzw. ausgelegt. Der Mieter erhält auf Wunsch eine Ausfertigung der jeweils gültigen Preisliste ausgehändigt. Bei Sondervereinbarungen richtet sich der jeweilige Mietpreis nach den ausdrücklichen Vereinbarungen im Mietvertrag. Der Mieter ist verpflichtet, bei Abholung des Anhängers den jeweiligen Mietpreis ohne Abzug in Höhe des zu erwartenden Endpreises zu bezahlen. Ein eventueller Restbetrag ist bei Rückgabe des Anhängers zu bezahlen.

 

2. Zahlungsweise:

Die Zahlungsweise (Barzahlung, EC-Karte oder Rechnung) wird bei Anmietung des Fahrzeuges bzw. im Mietvertrag vereinbart. Kommt der Mieter mit zu leistenden Zahlungen hier in Verzug, beträgt der Verzugszins 5% über den jeweiligen Basiszinssatz.

 

3. Reservierung, Übernahme, Abbestellung, Widerrufsrecht

a) Reservierungen sind nur verbindlich bei schriftlicher Fixierung im Mietvertrag. Mündliche Zusagen sind nur dann verbindlich, wenn sie anschließend im schriftlichen Mietvertrag nieder gelegt werden. Sollte der zu mietende Anhängertyp nicht schriftlich festgelegt sein, oder der Anhängertyp nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor, einen anderen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen; andernfalls ist auch der Vermieter berechtigt, die Reservierung rückgängig zu machen. Nur im letzteren Fall erhält der Mieter seine bis dahin geleisteten Zahlungen zurück, jeder weitere Schadensersatzanspruch wird zwischen den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Der Mietanhänger ist vom Mieter am Geschäftssitz des Vermieters zu übernehmen. Der Mieter erhält gegen Quittung die erforderlichen Fahrzeugpapiere ausgehändigt. Sofern der Mietanhänger nicht von dem im Mietvertrag bezeichneten Mieter selbst abgeholt wird, sondern von einem in den Mietvertrag ausdrücklich bevollmächtigten Fahrer oder von einer gesondert vom Mieter bevollmächtigten Vertreterperson, so erhält der Vermieter die Möglichkeit, auch diese Person als weiteren Mieter in den Mietvertrag aufzunehmen und im Rahmen dem Mietvertrages zu verpflichten.
c) Abbestellungen sind bis spätestens 8 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn mit einer Kostenbeteiligung des Mieters von 20% des vereinbarten Mietpreises möglich. Erfolgt die Abbestellung innerhalb eines Zeitraumes von 4 Tagen vor Mitbeginn, erhöht sich diese Beteiligung auf 40% des vereinbarten Mietpreises. Andernfalls ist der Mietpreis in voller Höhe bei verspäteter Abbestellung fällig.

d) Der Mieter weist darauf hin, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht besteht.

 

4. Nutzung des Anhängers

a) Fahrten ins Ausland nur nach vorheriger Anmeldung möglich

b) Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig zu benutzen und alle erforderlichen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten .Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger der StVO entspricht. Der Mietanhänger darf nicht überladen werden, ebenso wenig darf die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges überschritten werden. Der Mieter ist verpflichtet alle gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung der 100km/h –Regelung für Anhänger zu beachten,

c) Dem Mieter wird für die Zeit der Anmietung des Anhängers ausdrücklich die sogenannte Halterhaftung nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften übertragen. Der Mieter nimmt davon ausdrücklich Kenntnis.
d) Vor Fahrtantritt hat der Mieter jeweils die Verkehrssicherheit des jeweils angemieteten Anhängers zu überprüfen. Der Mieter hat bei der Durchführung des Transportes mit dem Anhänger insbesondere die Vorschriften der Ladungssicherung zu beachten. Die Ladung ist gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern, die Ladung darf nur unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften der Höhe nach aufgeladen werden. Hier wird insbesondere darauf hingewiesen, dass eine fehlerhafte Lastverteilung oder eine Überladung auch zum Kippen des Anhängers führen können. Der Mieter hat auch die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges bei der Benutzung des Anhängers zu beachten. Der Mieter hat jeweils bei der Benutzung des Anhängers so zu fahren, dass der Anhänger auch bei ungünstigen Straßenverhältnissen nicht beschädigt wird.

 

5. Haftung

a) Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, und erklärt gleichzeitig, dass der Anhänger Haftpflicht- und Teilkasko mit SB 150,- EUR versichert ist.

b) Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregelungen, insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, im Versicherungsfall die jeweiligen Selbstbeteiligungen für Schäden an dem Mietanhänger zu tragen. Soweit der Vermieter dem Mieter den Abschluss einer Vollkaskoversicherung anbietet, steht es dem Mieter frei, durch Buchung der Vollkaskoversicherung eine Reduzierung seines Risikos herbeizuführen

.

6. Rückgabe des Anhängers

a) Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit am Geschäftssitz des Vermieters zurück zu geben. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich innerhalb der Öffnungszeiten/Geschäftszeiten des Vermieters. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Anhänger ohne Absprache mit dem Vermieter lediglich am Geschäftssitz des Vermieters abzustellen.
b) Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Vermieter ein Mängelprotokoll bei Rückgabe des Anhängers auszufertigen.
c) Bei Rückgabe des Anhängers ist der Mieter auch verpflichtet, die Fahrzeugpapiere des Anhängers in vollständigem Umfang an den Vermieter zurück zu geben. Sollte der Mieter im Zusammenhang mit der Rückgabe des Anhängers diese Fahrzeugpapiere nicht zurückgeben, so ist der Vermieter seinerseits berechtigt, bis zur endgültigen Rückgabe der vollständigen Fahrzeugpapiere einen Schadensersatz im Rahmen der Mietausfallkosten  zu verlangen.  Die ordnungsgemäße Rückgabe  der vollständigen  Fahrzeugpapiere ist ebenfalls eine Hauptpflicht des Mieters.

d) Diese Pflichten  treffen  auch  die  Personen,  die  der Mieter  als  bevollmächtigte  oder als Vertreter bereits mit der Abholung des

Anhängers beauftragt hat.

e) Endreinigungspauschale 25,00 € (inkl. MwSt.) Der Anhänger muss bei Rückgabe an den Vermieter besenrein übergeben werden. Es ist ausdrücklich untersagt, den Anhänger weder von innen noch von außen mit chemischen Reinigungsmitteln oder Wasser bzw. einem Hochdruckreiniger zu Reinigen

 

 

7. Verhalten bei Unfällen und anderen Vorkommnissen

a) Der   Mieter hat   bei  einem  Unfall,  Diebstahl,  Brand  oder  sonstigen  Schäden  umgehend  die  Polizei  verständigen.    Diese Verpflichtung trifft  den  Mieter auch bei einem selbstverschuldeten Unfall, Brand oder sonstigen Schäden, die sich ohne Mitwirkung dritter Personen ereignen.
b) Der Mieter hat dem Vermieter  unverzüglich  nach  dem  Unfall  einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage geeigneter Unterlagen wie z. B. Skizzen zu erstatten. Der Mieter ist auch verpflichtet, dem Vermieter  ggf. ein polizeiliches Protokoll in Abschrift auszuhändigen.
c) Der Mieter ist nicht berechtigt, gegnerische Ansprüche im Falle eines Vorkommnisses anzuerkennen.


8. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden zum Mietvertrag sind unwirksam.   Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien nieder- gelegt werden.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien am Geschäftssitz des Vermieters.

                                                                       

                                                                                                                                                                     Stand: 25.05.2021

 

 

Böckmann Partner Homp
Camping & Reitsport Homp
Gumpenweg 8
97999 Igersheim

Öffnungszeiten
Mo - Fr:
09:00 - 13:00 Uhr
Mo - Fr:
14:00 - 18:00 Uhr
Sa:
09:00 - 13:00 Uhr
Termin vereinbaren
Beratung & Verkauf:
Ihre Merkliste

Auf Ihrer Merkliste befinden sich 0 Fahrzeuge

Anhänger, die Ihr Interesse geweckt haben und die Sie sich gemerkt haben, können von Ihnen direkt bei uns angefragt werden. So behalten Sie alle im Blick.